BIOTOPVERBUND - OG Vierkirchen

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BIOTOPVERBUND

Innerhalb des Gemeindebereiches Vierkirchen befinden sich über 100 Biotopsflächen aus dem Flurneuordnungsverfahren 1996. Eine Vielzahl der Biotopsflächen wurde an Biotopspaten, vornehmlich Landwirte vergeben, damit sich die Biotopsflächen gemäß den Vorgaben aus dem Flurneuordnungsverfahren entwickeln können. Nach nunmehr rd. 22 Jahren wird von der Ortsgruppe Vierkirchen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) eine Neubegehung mit folgenden Zielen initiiert:

    • Aktualisieren und Festlegen der noch vorhandenen Biotopsflächen inkl. Darstellung in einer aktuellen Grundkarte der Gemeinde Vierkirchen
    • Sichten und Bewerten dieser nach ihrem derzeitigen Zustand
    • Aufzeigen der wichtigsten Fehlentwicklungen
    • Entwickeln von Vorschlägen für mögliche Sofort-Maßnahmen
    • Anpassen der Pflegemaßnahmen an aktuelle Belange
         
Die Begehung inkl. der anschließenden Bewertung dient somit dazu einen Gesamtüberblick über den aktuellen Zustand zu erhalten, Missstände aufzuzeigen und mögliche Maßnahmen zu benennen. Die Begehung der Biotopsflächen erhebt nicht den Anspruch einer vollständigen und umfassenden und schon gar nicht wissenschaftlichen Bewertung des Biotopsflächenzustandes. So werden die Biotopsflächen u. A. nach ihrem optischen Gesamteindruck unter Berücksichtigung der ursprünglich vorgesehenen Entwicklungsziele und Charakteristiken aus dem Flurneuordnungsverfahren 1996 beurteilt.
Ergebnisse der Biotopsflächenbegehung 2018-2019
Nach aktuellem Stand sind 102 Biotopsflächen innerhalb des Gemeindegebietes vorhanden. Für alle Biotopsflächen werden die Flächengrößen anhand der amtlichen Flurkarte neu ermittelt. Maßgeblich hierfür sind die angegebenen Flurnummern der Biotopsflächen aus dem Flurneuordnungsverfahren 1996 bzw. aus den fortgeführten Tabellen und Karten der Gemeinde Vierkirchen. Generell können Biotopsflächen auch aus mehreren Flurstücken bestehen. In Einzelfällen werden zur Abgrenzung der Biotopsflächen die Flurstücke geteilt, was offensichtlich auch im Flurneuordnungsverfahren 1996 vorgenommen wurde. Gegenüber den bisherigen Flächengrößen aus dem Flurneuordnungsverfahren 1996 ergeben sich teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Biotopsflächen. Die nun neu ermittelte Gesamtsumme der vorhandenen 102 Biotopsflächen beträgt 490.676 m2 und weicht von der Gesamtsumme aus dem Flurneuordnungsverfahren 1996 mit 510.339 m2 um 19.663 m2 bzw. 4,0 % ab. In Bezug auf Gesamtfläche der Gemeinde Vierkirchen beträgt der Anteil der Biotopsflächen rd. 2,5 %.
Von diesen 102 Biotopsflächen sind nach den uns bekannten Informationen 63 an eine/einem Biotopspatin/Biotopspaten vergeben.

Die Begehung der Biotope durch Mitglieder der Ortsgruppe Vierkirchen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. fand zwischen Juni 2018 und Juli 2019 statt. Einzelne Biotope, die im Sommer 2018 z. B. aufgrund von hochstehendem Mais nicht einsehbar waren, wurden in der vegetationslosen Zeit erneut besichtigt. Bei wiederholten Begehungen ergaben sich z. T. auch andere subjektive Einschätzungen bezüglich des Biotopszustandes, besonders wenn diese zu einem anderen Vegetationszeitpunkt vorgenommen wurde. Die Begehung erhebt somit keinen Anspruch auf eine abschließende und vollständige Bewertung. Um eine einheitliche Bewertung durch die unterschiedlichen Mitglieder der Begehung zu bekommen, wurde im Vorfeld eine Checkliste für die Begehung erstellt und gemeinsam an drei Biotopsflächen ausgefüllt.
Bewertet werden primär vier Kategorien:
  • Einhaltung der äußeren Flurgrenze:
Als Grundlage dient eine von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Grundkarte, sowie die Detailpläne der einzelnen Biotope aus dem Flurneuordnungsverfahren 1996. Vor Ort wird die Einhaltung der Flurgrenze anhand der noch vorhandenen Grenzpfosten und der Örtlichkeit, z. B. Nutzung der Nachbarflächen, sowie durch Inaugenscheinnahme der Detailpläne aus dem Flurneuordnungsverfahren abgeschätzt. Ergänzend dazu werden im Nachgang die Flurgrenzen der jeweiligen Biotopsflächen mit Luftbildern aus dem Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) des Geoportals Bayern überlagert. Insbesondere durch diese Überlagerung ergibt sich eine genauere Bewertung der Einhaltung der Flurgrenze, da diese vor Ort nur schwer abzuschätzen sind.

  • Allgemeiner Zustand:
Der allgemeine optische Eindruck der Fläche wird bewerten.
  • Bewuchs:
Hauptaugenmerk ist nicht eine detaillierte Erhebung des Pflanzenbestandes, sondern der Vergleich mit den Detailplänen aus dem Flurneuordnungsverfahren 1996 inkl. einer Bewertung des Ausmaßes. Der auf der Biotopsfläche vorhandene Bewuchs (Bäume / Sträucher / Hochstaudenflur / Gras- und Krautflur / …) wird bewertet. Der Bewertung liegt eine Orientierung am ursprünglichen Charakter gemäß dem Flurneuordnungsverfahren 1996 zu Grunde.

  • Sonstiges:
Alle Veränderungen und Auffälligkeiten, die nicht in die o. g. Punkte passen, werden hier aufgeführt.
Nach Abschluss der Begehung mit einer ersten Bewertung des Zustandes der Biotopsflächen werden die wesentlichen Informationen in eine gemeinsame Tabelle übertragen und zusammenfassend auf eine einheitliche Bewertung überprüft. Der Grundgedanke ist, mit einer einfachen pragmatischen Vorgehensweise eine Bewertung der aktuellen Verhältnisse in drei Kategorien (Ampelsystem) vorzunehmen, um einen generellen Überblick über den Zustand der Biotopsflächen zu bekommen und um eine Priorisierung für die Sanierungsmaßnahmen abzuleiten. Für die Bewertung werden folgende drei Kategorien verwendet:
           
rot - dringender   Handlungsbedarf            
gelb - grundsätzlicher,   aber nicht dringender Handlungsbedarf
grün - ohne dringenden Handlungsbedarf

Maßgeblich für die Gesamtbewertung eines Biotops ist die schlechteste Einstufung der o. g. Kategorien.
In der Überlagerung der o. g. vier Bewertungskategorien (Einhaltung der äußeren Flurgrenze, Allgemeiner Zustand, Bewuchs und Sonstiges) ergeben sich bei 46 Biotopsflächen ein dringender, bei 46 ein grundsätzlich notwendiger, aber nicht dringender und lediglich bei 10 Biotopsflächen kein akuter Handlungsbedarf.

Die durchgeführte Begehung der gemeindeeigenen Biotopsflächen offenbart eine hohe Anzahl von Grenzverletzungen und eine meist damit verbundene Zweckentfremdung der Biotopsflächen. Dies ist im Rahmen von Sofort-Maßnahmen umgehend zu unterbinden, damit die Biotopsflächen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere auch gerecht werden. Ergänzend dazu sind vereinzelt Nachpflanzungen erforderlich, damit die Biotopsflächen wieder ihren ursprünglich vorgesehenen Charakter erlangen. Insgesamt werden an 79 Biotopsflächen Sofort-Maßnahmen vorgeschlagen.
Vor der Umsetzung sind diese mit der Gemeinde Vierkirchen, der unteren Naturschutzbehörde und soweit betroffen mit dem Biotopspaten im Detail abzustimmen. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass sich die Biotopspaten an den Maßnahmen beteiligen und sich entsprechend einbringen.  


Lageplanbeispiele


Übergebene Dokumentation an die Gemeinde Vierkirchen.

Pressemitteilungen
Pflegemaßnahmen
Die Ortsgruppe hat für eine Streuobstwiese in Giebing (Biotop-Nr. 52) die  Patenschaft übernommen. Die auf dieser Fläche stehenden Obstbäume werden  alljährlich geschnitten und die Randbepflanzungen bei Bedarf auf Stock gesetzt.  
Darüber hinaus werden weitere Biotope durch einzelne Mitglieder der  Ortsgruppe gepflegt.
Mahd der Streuobstwiese (Biotop 82)
Mahd der Blumenwiese auf dem Biotop 72
Pressemitteilungen
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